Auto von Privatperson zu verkaufen

Sie wollen Ihr Fahrzeug verkaufen, dann inserieren Sie in einer Zeitung oder Internetplattform. Beschreiben Sie Ihr Fahrzeug ausführlich und wahrheitsgetreu. Die wahrheitsgetreue Beschreibung ist außerordentlich wichtig, wenn Ihr Fahrzeug in einen Unfall verwickelt war. Verschweigen Sie Schäden, auch wenn diese bereits repariert sind, oder verleihen Sie Ihrem Fahrzeug Eigenschaften, die es nicht hat, dann kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. In diesem Falle sind Sie verpflichtet, den Kaufpreis an den Käufer zurückzugeben.

Belege

Belegen Sie eventuelle Reparaturarbeiten, die an Ihrem Fahrzeug vorgenommen wurden, anhand der Rechnungen Ihrer Vertragswerkstatt. Verschwiegene Mängel und nicht vorhandene Eigenschaften eignen sich nicht für einen vertrauensvollen Verkauf und Kauf eines Gebrauchtwagens.

Vertrag

Privatpersonen finden Kaufverträge für Gebrauchtwagen als Vordrucke im Internet und Schreibwarenhandel. Der Kaufvertrag enthält sowohl Angaben über Verkäufer und Käufer sowie über das Fahrzeug. Ein Vertrag enthält nachfolgende Angaben:

• Verkäufer: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kommunikationsdaten und Nummer des Personalausweises oder Reisepasses sowie die Daten der ausstellenden Behörde
• Käufer: Dieselben Daten wie beim Verkäufer vorgeschrieben
• Alle verfügbaren Daten über das Fahrzeug (Marke, Modell, amtliches Kennzeichen, Fahrzeugidentifikationsnummer, Fahrzeugbrief-Nummer usw.)
• Gewährleistung
• Zusicherung des Verkäufers
• Zubehör, Sonderausstattung
• Erklärung des Verkäufers,
• Ummelden des Fahrzeugs
• Eigentumsvorbehalt
• Sondervereinbarungen
• Kfz-Unterlagen
• Bezahlung
• Übergabebestätigung
• Datum und Unterschrift von Verkäufer und Käufer.

Gewährleistung

Interessant ist das Thema „Gewährleistung“. In vielen Vordrucken ist die Klausel „Gekauft wie besichtigt“ vorhanden. Diese Klausel ist gegenstandslos, wenn der Verkäufer dem Fahrzeug Eigenschaften zuschreibt, die es nicht hat. Auch die Zusicherung, dass der Wagen unfallfrei ist, und die Tatsache, dass dies nicht der Fall ist, machen die Klausel unwirksam.

Ummelden des Fahrzeugs

Sind sich Käufer und Verkäufer einig und haben den Vertrag unterschrieben, kommt es zur Übergabe des Fahrzeugs. In der Regel ist das Auto noch auf den Verkäufer angemeldet. Die Frage, ob der Verkäufer das Fahrzeug vor der Übergabe abmelden soll oder nicht, ist in dieser Phase des Verkaufs relevant.

Besitzer

Viele Fahrzeuge wechseln den Besitzer mit der Zulassung des Verkäufers. Der Käufer meldet das Fahrzeug um und übermittelt dem Verkäufer eine Kopie der Ummeldung. Diese Art der Fahrzeugübergabe ist nicht immer sinnvoll; hauptsächlich dann, wenn der Käufer mit dem Fahrzeug vor der Ummeldung einen Unfall verursacht oder sich gegen die Regeln im Straßenverkehr verhält, was einen Bußgeldbescheid zur Folge hat. Andere melden ihr Fahrzeug ab; der Käufer beschafft sich „rote Nummernschilder“, um das Auto zu überführen. Mehr dazu als Download bei Formblitz.