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Auto korrekt verkaufen

Wer sein Auto verkaufen will, sollte einige Formalitäten beachten. Damit erspart sich der Verkäufer Ärger und sichert sich rechtlich ab. Immerhin geht es beim Autoverkauf um viel Geld und Geld hat bekanntlich keiner zu verschenken.

Vorbereitung

Die Mehrzahl der Privatpersonen fertigen eine Anzeige an und veröffentlichen diese in einer Zeitung oder Internetplattform. In der Anzeige sollte der Verkäufer sein Auto detailliert und wahrheitsgetreu beschreiben. Mit einer ausführlichen Beschreibung zieht er erstens die Aufmerksamkeit der Menschen auf sein Inserat und zweitens melden sich nur die Personen, die wirklich am Fahrzeug interessiert sind. Besichtigungstermine, die im Nachhinein als verschwendete Zeit anzusehen sind, bleiben dem Autoverkaufen mit einer ausführlichen Beschreibung in der Regel erspart.

Angaben

Dennoch müssen die Angaben der Wahrheit entsprechen. Ist dies bei den zugesicherten Eigenschaften nicht der Fall, hat der Käufer das Recht, den Vertrag anzufechten. Geben Sie am Besten gleich in der Anzeige an, ob es sich bei Ihrem Fahrzeug um ein Importfahrzeug handelt. Ein Importfahrzeug ist ein Auto, das in einem anderen Land zugelassen war. Auf Nachfrage müssen Sie Rede und Antwort stehen und dem Interessenten mitteilen, ob Ihr Fahrzeug vorher als Taxi oder Mietwagen zugelassen war.

Unfallfahrzeug verkaufen

Als Verkäufer haben Sie die Pflicht, den Interessenten genau über Ihr Fahrzeug zu informieren. Das gilt zwingend, wenn Ihr Fahrzeug ein Unfallwagen ist und die Schäden in einer zertifizierten Kfz-Werkstatt behoben wurden. Ein Unfallfahrzeug ist ein Auto, dass durch einen Unfall eine mechanische Beschädigung erlitt. Damit Sie dem zukünftigen Käufer keinen Grund für die Anfechtung des Vertrags geben, teilen Sie ihm auch reparierte Bagatellschäden wie Kratzer mit. Bei einem Unfallfahrzeug hat die im Vertrag enthaltene Klausel „Gekauft wie besehen“ keine Gültigkeit.

Infos

Enthalten Sie dem Käufer Informationen über frühere Unfallschäden des Fahrzeugs vor, kann dieser vom Kauf zurücktreten. Sie sind in diesem Fall verpflichtet, den Kaufpreis zurückzuerstatten. Der Käufer hat dieses Rücktrittsrecht auch dann, wenn Sie nicht wussten, dass Sie damals ein Unfallfahrzeug kauften. Legen Sie sich also nicht vertraglich darauf fest, dass Ihr Fahrzeug unfallfrei ist, wenn Sie dies als Gebrauchtwagen kauften.
Erwähnen Sie bereits in der Anzeige, dass Ihr Fahrzeug mit Vorschäden belastet ist, dann beschreiben Sie diese. Es ist hilfreich, wenn Sie die Reparaturrechnungen parat haben und diese dem Interessenten vorlegen können.

Fazit

Viele weitere Punkte sind beim Verkauf eines Fahrzeugs zu beachten, besonders, wenn es sich bei Käufer und Verkäufer um Privatpersonen handelt. Sie erhalten ausführliche Informationen bei Formblitz, die für Sie zum Download bereitstehen.