Tipps für den Autoverkauf

Privatpersonen, die ihr Fahrzeug verkaufen wollen, sollten einige Tipps beachten, damit der Verkauf korrekt verläuft. Im ersten Schritt überlegen und recherchieren sie, welchen Verkaufspreis sie für Ihren gebrauchten Wagen ansetzen können. Verkäufer sollten vor den Verkaufsverhandlungen wissen, welchen Preis sie für ihr Fahrzeug mindestens erzielen wollen. Das bedeutet nicht, dass private Verkäufer einen unrealistischen Preis ansetzen sollen, sondern sich anhand des Baujahrs, Zustands und Kilometerstandes sowie der Marke und Ausstattung des Fahrzeugs über die aktuellen Preisklassen informieren sollen.

Preisermittlung

Zu den besten Möglichkeiten für die Preisermittlung gehört die Nachfrage bei der Vertragswerkstatt. Mängel am Fahrzeug sind Interessenten mitzuteilen. Private Verkäufer haben die Pflicht, vor dem Verkauf Mängel am Fahrzeug offenzulegen. Auch wenn das Fahrzeug nicht unfallfrei ist, ist dies dem Interessenten gegenüber mitzuteilen. Wenn Verkäufer diese Pflicht nicht beherzigen und sich die Mängel nach dem Kauf herausstellen, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Verkäufer ist dann in der Pflicht, den Kaufpreis an den Käufer zurückzuzahlen.

Vertrag

Das gesetzliche Vertragsrecht ist umfangreich und für Nichtjuristen schwer verständlich. Bevor Privatverkäufer einen Kaufvertrag aufsetzen und dabei Fehlerquellen zum Nachteil von Käufer oder / und Verkäufer entstehen, ist es ratsam, sich mit Vordrucken auszustatten. Vertragsvordrucke finden Sie in Schreibwarengeschäften und bei Formblitz zum Download.

Vollständigkeit der Daten

Zwingend vorgeschrieben sind die vollständigen Daten von Verkäufer und Käufer, wobei es sinnvoll ist, sich vom Käufer Personalausweis oder Reisepass sowie den Führerschein vorzeigen zu lassen. Nummer und Ausstellungsdatum von Ausweis oder Pass sind im Vertrag einzutragen ebenso wie die Daten des ausstellenden Amts. Weiterhin sind die kompletten Daten des Fahrzeugs einzutragen, die vorhandene Sonderausstattung, eventuelle Mängel und den Gewährleistungsausschluss. Letzterer bewahrt Privatverkäufer vor der gesetzlichen Gewährleistung, die zwei Jahre nach Kauf wirksam ist. Es reicht jedoch nicht aus, wenn im Vertrag „Gekauft wie besichtigt“ steht. Besser ist ein Vermerk, indem Verkäufer die Haftung für Sachmängel ausschließen.

Übergabe

Sind sich beide Parteien einig und der Käufer hat das Fahrzeug bezahlt, erfolgt die Übergabe. Ort, Datum und Uhrzeit der Übergabe vermerken Verkäufer auf dem Kaufvertrag oder füllen einen separaten Beleg aus. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Käufer, das Fahrzeug mit Kfz-Papieren und Schlüssel erhalten zu haben. Meist erfolgt die Übergabe mit den Nummernschildern des Verkäufers. Zwar verpflichtet sich der Käufer, das Auto umgehend umzumelden; sicherer für den Verkäufer ist es, wenn er nach der Übergabe seine Versicherung über den Verkauf informiert. Dabei reicht es aus, wenn Verkäufer den Kaufvertrag an ihre Versicherung und der Kfz-Zulassungsstelle faxen oder per E-Mail versenden.