Privatverkauf eines Fahrzeugs

Ist der Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer zustande gekommen, informiert der Verkäufer seine Versicherung über den Verkauf seines Fahrzeugs. Die kann er entweder per Brief oder per Fax erledigen; wichtig ist, dass er zum Brief oder Fax den Kaufvertrag als Anlage beifügt. Will er seine Versicherung weiterhin behalten, muss er dies der Versicherung mitteilen. Nach den Allgemeinen Bedingungen für Kraftfahrzeugversicherungen verkauft der Verkäufer mit dem Fahrzeug auch den Versicherungsvertrag. Daneben ist es ratsam, auch die Zulassungsstelle über den Verkauf zu informieren. Dieser Schritt ist ebenfalls wichtig, da die Zahlung der Kfz-Steuer dem Fahrzeughalter obliegt und das ist bis zur Ummeldung der Verkäufer.

Wann der Vertrag abgeschlossen ist

Wer denkt, dass mit der Unterschrift von Verkäufer und Käufer der Kaufvertrag abgeschlossen ist, der irrt. Ein Kaufvertrag ist rechtlich dann abgeschlossen, wenn der Verkäufer den im Vertrag vereinbarten Kaufpreis in voller Höhe und der Käufer die Kfz-Papiere sowie die Fahrzeugschlüssel erhalten hat. Zu den Kfz-Papieren gehören

• Zulassungsbescheinigungen Teil I und II
• Bei abgemeldeten Fahrzeugen die Abmeldebestätigung (Teil I der Zulassungsbescheinigung entfällt hier)
• Die Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung (bei Fahrzeugen, die drei Jahre und älter sind)
• Die Allgemeine Betriebserlaubnis für die nicht in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Teile (wenn das Fahrzeug baulich verändert wurde).

Formalitäten

Erst wenn alle Formalitäten erledigt sind, ist nach deutschem Recht der Kaufvertrag abgeschlossen. Vordrucke für Kaufvertrag und Übergabe des Fahrzeugs gibt es im Internet.

Versicherung

Verkäufer eines Fahrzeugs haben nach abgeschlossenem Verkauf ihrer Kfz-Versicherung gegenüber ein Sonderkündigungsrecht. Üblicherweise kann man eine Kfz-Versicherung einmal jährlich kündigen; der Stichtag hierfür ist der 30. November. Ein Kfz-Versicherungsvertrag bezieht sich jedoch auf ein bestimmtes Fahrzeug und wenn dies verkauft wurde, ist die Versicherung mit dem Fahrzeug gemeinsam verkauft. Erst wenn der neue Halter das Auto ummeldet und einen Neuvertrag abschließt, erlischt diese ehemalige Police.

KFZ-Versicherung umschreiben

Will der Verkäufer die Kfz-Versicherung behalten und diese auf ein neues Fahrzeug umschreiben lassen, muss er seinen Wunsch der Versicherung schriftlich mitteilen. Strebt der Verkäufer einen Wechsel der Versicherungsgesellschaft an, kann er von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dafür hat er eine Frist von vier Wochen, beginnend nach dem Verkauf des Fahrzeugs.

Zulassung

Hat der Verkäufer bereits ein neues Fahrzeug zugelassen, das alte Auto noch nicht verkauft, akzeptieren Versicherungen eine Übergangsfrist von zwei Wochen, in der sie beide Fahrzeuge über einen Vertrag laufen lassen. Weitere Informationen über den Privatverkauf von Fahrzeugen finden Sie bei Formblitz, die dort zum Download bereitstehen.