Kaufvertrag zwischen Privatpersonen

Bei jedem Verkauf kommt ein Kaufvertrag mit allen Rechten und Pflichten, die das deutsche Recht vorsieht, zustande. Das ist ebenfalls beim Privatverkauf eines Fahrzeugs der Fall; auch wenn beide Parteien Privatpersonen sind. Der einzige Unterschied beim Privatverkauf eines Gebrauchtwagens liegt in der Gewährleistung. Diese ist für Händler zwingend vorgeschrieben; Privatpersonen können die Gewährleistung ausschließen.

Fahrzeug privat verkaufen

Wer sein Fahrzeug verkaufen will, recherchiert zuerst den Preis, der aufgrund von Marke, Modell, Baujahr, Kilometerstand und Ausstattung für sein Fahrzeug realistisch ist. Die Mehrzahl der Privatverkäufer inserieren in Zeitungen oder Internetplattformen und bieten ihr Fahrzeug zum Kauf an. Je ausführlicher die Beschreibung des Fahrzeugs ist, desto einfacher ist es für Interessenten, sich für oder gegen eine Besichtigung zu entscheiden. Unfallschäden, auch die, welche bereits behoben sind, und andere Mängel am Fahrzeug dürfen auch Privatverkäufer nicht verschweigen. Bestenfalls haben sie die Rechnungen für die Reparaturen parat und können diese vorzeigen.

Kaufvertrag ist wichtig

Kein Verkauf ohne Vertrag, das ist die Regel, die Sicherheit für beide Parteien bietet. Vor dem Kaufvertrag ist die Probefahrt mit dem Fahrzeug der erste Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer. Verkäufer sollten sich für die Probefahrt viel Zeit nehmen und sich vor dem Start Personalausweis oder Pass sowie den gültigen Führerschein vorzeigen lassen und die Daten notieren. Am sichersten ist es, wenn Verkäufer und Käufer die Probefahrt gemeinsam durchführen. Ist der Interessent mit dem Fahrverhalten des Autos zufrieden, setzen beide Parteien den Vertrag auf.

Infos zum Thema

Damit dieser rechtlich einwandfrei ist, nutzt der Verkäufer einen Vordruck. Diese Vordrucke gibt es im Schreibwarenhandel sowie bei Formblitz. Verkäufer füllen den Vertrag sorgfältig aus und prüfen die alle Angaben des Käufers anhand von Personalausweis oder Pass. Bevor Verkäufer die Fahrgestellnummer des Fahrzeugs eintragen, überprüfen sie diese nochmals. Zur sorgfältigen Bearbeitung des Kaufvertrags gehört auch, die Gewährleistung auszuschließen beispielsweise mit dem Zusatz „Das Fahrzeug wird unter Ausschluss einer Haftung für Sachmängel verkauft“.

Fahrzeugübergabe

Der Verkäufer dokumentiert Ort, Datum und Uhrzeit der Übergabe des Fahrzeugs. In der Regel überführt der Käufer das Fahrzeug mit den Nummerschildern des Verkäufers; also mit dem Versicherungsschutz des Verkäufers. Der Verkäufer sichert sich ab, indem er den Kaufvertrag an seine Versicherung und der Zulassungsstelle faxt. Er prüft weiterhin die Allgemeinen Bedingungen für Kraftfahrzeugversicherungen. In diesen ist in der Regel der Versicherungsvertrag Bestandteil des Autoverkaufs. Will er seine Versicherung behalten, muss er dies umgehend der Versicherung mitteilen.

Privatkauf ist nicht schwierig

Der Privatverkauf von Fahrzeugen ist nicht wirklich kompliziert, auch wenn es den Anschein erweckt. Weitere Informationen finden Verkäufer zum Download bei Formblitz.