Gebrauchtwagen von Privat zu verkaufen

Privatpersonen verkaufen ihr Fahrzeug, wenn sie sich ein neues zulegen oder nicht mehr mit einem Auto am Straßenverkehr teilnehmen wollen. Um Interessenten zu finden, geben sie eine Anzeige auf, die sie entweder in der Tageszeitung oder auf einer der Plattformen im Internet platzieren. Sie beschreiben ihr Fahrzeug mit sämtlichen Extras ausführlich. Damit ersparen sie sich Besichtigungstermine, die keinen Erfolg bringen und nur Zeit kosten.

Beschreibung

Bei der Beschreibung ihres Fahrzeugs ist nicht nur Ausführlichkeit gefragt, sondern auch Wahrheit. Eigenschaften, welche das Auto nicht besitzt, gehören nicht in die Anzeige. Dagegen ist es sinnvoll aufzuführen, ob das Fahrzeug an Unfällen beteiligt war und ob es sich um ein Importfahrzeug handelt. Diese Angaben sind zwar erst dann notwendig, wenn der Käufer nachfragt; doch steht dies bereits in der Anzeige, ist der Verkäufer auf der sicheren Seite.

Unfallwagen

Handelt es sich bei dem Fahrzeug um einen Unfallwagen, ist es besser, wenn der Verkäufer dies in der Anzeige aufführt. Auch sinnvoll ist es, wenn er die entsprechenden Reparaturrechnungen beim Verkaufsgespräch vorlegen kann. Hat der Verkäufer das Fahrzeug in gebrauchtem Zustand gekauft und ist sich nicht sicher, ob das Auto früher in einen Unfall verwickelt war, sollte er dem Käufer nicht die Unfallfreiheit des Fahrzeugs zusichern. Sichert er dies zu und das Fahrzeug ist ein Unfallwagen, auch wenn er dies nicht weiß, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten.

Probefahrt und Vertragsabschluss

Vor Vertragsabschluss will jeder Interessent das Fahrverhalten des Autos testen. Für die Probefahrt nimmt sich der Verkäufer ausreichend Zeit, lässt sich vom Interessenten den Personalausweis sowie den Führerschein vorlegen und notiert die Daten auf einem Zettel. Aus Gründen der Sicherheit hinterlegt er diesen zu Hause oder übergibt ihn einem vertrauenswürdigen Dritten.

Verhandeln

Damit der Käufer nicht in die Versuchung kommt, den Kaufpreis zu drücken, druckt der Verkäufer sein Inserat aus. Damit kann er jeder Manipulierung seiner Anzeige entgegentreten. Kein Verkauf ohne Vertrag, das ist die Regel im deutschen Recht. Nur wer schriftlich belegen kann, was vereinbart wurde, kann sich gegen Anschuldigungen wehren. Damit Privatverkäufer Fehlerquellen im Kaufvertrag vermeiden, gibt es Verträge für Privatverkäufer für Gebrauchtwagen im Schreibwarenhandel und im Internet, beispielsweise bei Formblitz.

Papiere

Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis und der Käufer die vollständigen Kfz-Papiere und die Autoschlüssel erhalten hat. Danach informiert der Verkäufer seine Versicherung sowie die Kfz-Zulassungsstelle über den Verkauf des Fahrzeugs. Will er seine Kfz-Versicherung behalten, muss er dies seiner Versicherung mitteilen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Formblitz zum Download.