Tipps für den privaten Verkauf eines Autos

Privatpersonen, die ihr Fahrzeug verkaufen wollen, sehen sich einer Reihe Vorschriften ausgesetzt, wie sie den Kaufvertrag gestalten sollen. Vordrucke für den Kaufvertrag eines Privatverkaufs von Gebrauchtwagen gibt es beispielsweise bei Formblitz. Einige Tipps erhalten Sie hier, damit sich der Verkauf Ihres Fahrzeugs erleichtert.

Minderjährige

Verkaufen Sie kein Fahrzeug an Minderjährige, da diese nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch noch nicht voll geschäftsfähig sind. Sie brauchen die Zustimmung der Erziehungsberechtigten, in den meisten Fällen die der Eltern. Achten Sie darauf, dass Sie Ihr Fahrzeug an Personen verkaufen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Vor dem Kauf erfolgt in der Regel die Probefahrt, die der Interessent mit Ihrem Fahrzeug vornimmt. Zu dieser Fahrt begleiten Sie im Idealfall den Interessenten und lassen sich zuvor Personalausweis oder Reisepass sowie einen gültigen Führerschein vorlegen. Damit gehen Sie Ärger aus dem Weg und Sie erhalten Ihr Fahrzeug in dem Zustand zurück, den es vor der Probefahrt hatte.

Mängel am Fahrzeug

Interessenten finden kleine Mängel wie Kratzer und Beulen, die sich am Fahrzeug befinden, selbst heraus. Als privater Verkäufer sind Sie zwar nicht verpflichtet, von sich aus auf Mängel hinweisen; werden Sie gefragt, dann sagen Sie die Wahrheit und verschleiern auch unfallbedingte Mängel, auch wenn diese bereits behoben sind, nicht. Damit sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite. Ist Ihr Fahrzeug nicht verkehrstüchtig, ist es Ihre Pflicht, den Interessenten darauf ausdrücklich hinzuweisen.

Vertrag und Fahrzeugübergabe

Kein Verkauf ohne Vertrag! Vertragsvorlagen finden Sie zum Download beispielsweise bei Formblitz. Füllen Sie den Vordruck genau aus. Die Vordrucke für Kfz-Verkäufe von Privatpersonen sind nach dem geltenden deutschen Recht verfasst und juristisch korrekt. Eine Vielzahl Kaufvertragsvorlagen enthält die Klausel „Gekauft wie besichtigt“, die jedoch nicht wirksam ist, wenn verschwiegene Mängel vorhanden oder Eigenschaften am Fahrzeug nicht vorhanden sind. Besser ist es, die Gewährleistung von vornherein auszuschließen mit dem Zusatz „Der Wagen wird unter Ausschluss der Haftung für Sachmängel verkauft“.

Gewährleistungsausschluss

Füllen Sie als Verkäufer den Gewährleistungsausschluss nicht aus, haften Sie nach den geltenden Gesetzen zwei Jahre für auftretende Mängel. Sichern Sie sich ebenfalls ab, wenn Sie das zu verkaufende Fahrzeug als Gebrauchtwagen erworben haben. Dies ist beim Eintrag des Kilometerstandes wichtig; hier schreiben Sie „laut Tacho“.

Termin mit dem Käufer

Vereinbaren Sie mit dem Käufer Ihres Fahrzeugs Barzahlung. Bei Zahlungen per Scheck ist die Deckung des Schecks nicht gesichert; Überweisungen dauern einige Tage, weshalb Geld gegen Fahrzeug die sicherste Methode ist. Wie Sie das Fahrzeug übergeben, bleibt Ihnen überlassen. Am Sichersten ist es, der Käufer beschafft sich für die Überführung „rote Nummernschilder“.