Ratgeber

Privatverkauf von Fahrzeugen – Zusammenfassung

Privatpersonen verkaufen ihr Fahrzeug, wenn sie sich ein neues anschafften und das vorhandene nicht in Zahlung geben wollen. Auch kommt der Verkauf dann zustande, wenn sie es aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen ablehnen, mit dem Auto zu fahren. Sie recherchieren einen vernünftigen Preis für ihr Fahrzeug und schalten ein Inserat entweder bei einer Tageszeitung oder über eine Plattform im Internet.

Die Anzeige

Jeder der sein Fahrzeug verkaufen will, sollte es in der Anzeige ausführlich und wahrheitsgetreu beschreiben. Dazu gehört auch die Information, ob das Auto in einen Unfall verwickelt war, ob es Mängel hat und ob es fahrtüchtig ist. Je ausführlicher die Beschreibung des Fahrzeugs, desto eher kommt ein Verkauf zustande. Über Mängel und Unfallschäden müssen Privatpersonen Kaufinteressenten unterrichten; so schreibt es das deutsche Recht vor. Auch die Information, ob es sich bei dem Fahrzeug um ein Importfahrzeug handelt, müssen sie auf Nachfrage preisgeben.

Besichtigung, Probefahrt

Bei der Besichtigung des Fahrzeugs entdecken Interessenten Kratzen und Dellen an der Karosserie. Handelt es sich um ein Unfallfahrzeug, ist es für den Verkäufer ratsam, die Reparaturrechnungen als Belege für die Beseitigung der Schäden vorlegen zu können. Problematisch wird es, wenn der Verkäufer das Fahrzeug als Gebrauchtwagen kaufte und nicht reinen Gewissens belegen kann, ob es in früherer Zeit in einen Unfall verwickelt war. Die Klausel, die in verschiedenen Kaufverträgen vorhanden ist, „Gekauft wie besichtigt“ ist im oben genannten Fall wirkungslos. Der Käufer kann, sobald sich Unfallschäden bemerkbar machen und der Verkäufer ein unfallfreies Fahrzeug verkauft hat, vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Verkäufer ist damit verpflichtet, dem Käufer den Kaufpreis zu erstatten.

Prüfen des KFZ

Zu der Probefahrt, bei welcher der Käufer das Fahrverhalten des Fahrzeugs prüft, sollte ihn der Verkäufer in jedem Fall begleiten. Auch ist es sinnvoll, sich zuvor den Personalausweis oder Reisepass sowie den Führerschein vorlegen zu lassen und die Daten zu notieren. Besonders Privatverkäufer laufen gerne Interessenten in die Arme, die es auf ihr Auto abgesehen haben, es aber nicht bezahlen wollen.

Vertrag

Kein Verkauf ohne schriftlichen Vertrag, das ist auch die Regel, wenn Privatpersonen ihr Fahrzeug verkaufen. Beim Ausfüllen des Vertrages lassen Verkäufer große Sorgfalt walten und sich Ausweis und Führerschein vorlegen. Privatverkäufer sollten in jedem Fall die Gewährleistung ausschließen mit einem Zusatz, der beispielsweise „Das Fahrzeug wird wie besichtigt verkauft unter Ausschluss der Haftung für Sachmängel“. Füllen Verkäufer diesen Bereich nicht aus, greifen die gesetzlichen Regelungen und vereinbaren automatisch eine zweijährige Gewährleistung. Mehr Informationen zum Download finden Sie bei Formblitz.